Statuten Verein Endlesslife
Unter dem Namen ENDLESSLIFE besteht ein nichtgewinnorientierter, gemeinnütziger Verein im Sinne von Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Sinn und Zweck
Der Verein ENDLESSLIFE bekämpft die Ausbreitung legaler und illegaler Drogen und suchterzeugender Verhaltensweisen. Er hilft suchtkranken Menschen von Abhängigkeiten loszukommen und betreibt Prävention. Er stellt Infrastrukturen, Dienstleistungen, Hilfsmittel und Konsumgüter für den täglichen Bedarf zur Verfügung, und er ist Anlaufstelle für Notfälle. Er begleitet Angehörige von suchtkranken Menschen. Er sensibilisiert die Öffentlichkeit für die Suchtproblematik und trägt zur Entstigmatisierung von Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung bei.
Der Verein ENDLESSLIFE schliesst in seinen Wirkungskreis die sämtlichen Formen von Drogen- und Verhaltenssüchten ein. Seine Aktivitäten umfassen beispielsweise aufsuchende Gassenarbeit und Streetworking im klassischen Sinn; die Organisation von Anlässen wie etwa die Durchführung von Gassenweihnachten, die Bereitstellung von Notschlafstellen, die Abgabe von Lebensmitteln und Hygieneprodukte, die Sicherstellung der Wundpflege, die Soforthilfe in Notsituationen der unterschiedlichsten Art; die Begleitung suchtkranker Menschen im Kontakt mit Ämtern und Behörden, mit medizinischen und therapeutischen Einrichtungen; die Zurverfügungstellung administrativer Hilfen; die Betreuung von Selbsthilfegruppen und Coachings; Referate und Präsentationen in Schulen, Vereinen, Kirchen- und Gemeindestrukturen; die Herausgabe von Druckerzeugnissen, die Medienarbeit und die Bereitstellung von Gefässen für Social Media.
Der Verein ENDLESSLIFE ist politisch und religiös neutral und unabhängig.
















