Förderverein – Zweck
Der Förderverein bezweckt die finanzielle und ideelle Förderung der Tätigkeiten des Vereins «Endlesslife». Er ist politisch und religiös neutral und unabhängig.
Der Verein Endlesslife ist vom Kanton St. Gallen zufolge öffentlicher beziehungsweise gemeinnütziger Zweckverfolgung nach Artikel 80/1 lit.g des st.gallischen Steuergesetzes und nach Artikel 56 lit.g des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer von der subjektiven Steuerpflicht für Gewinn- und Kapitalsteuern befreit. Zuwendungen von Personen mit Wohnsitz im Kanton St. Gallen und ausserhalb des Kantons können nach den entsprechenden kantonalen Steuerbestimmungen in Abzug gebracht werden. Sie unterliegen im Kanton St. Gallen weder der Erbschafts- noch der Schenkungssteuer.
